Panthenol-Creme Law
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Produktinformation
Zur Unterstützung der Heilung bei oberflächlichen, leichten Haut- und Schleimhautschädigungen.
Panthenol- Creme LAW darf nicht angewandt werden, bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einen der Bestandteile. Panthenol-Creme LAW darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewandt werden, bei Schwangerschaft und Stillzeit. Vor der Einnahme ist unbedingt der Arzt über bestandene und bestehende Krankheiten und Überempfindlichkeitsreaktionen zu informieren, da es unter Umständen zu Wechselwirkungen bzw. Erhöhung oder Senkung der Wirksamkeit der anderen Arzneimittel kommen kann. Die aktive Teilnahme am Straßenverkehr und die Bedienung von Maschinen wird nicht beeinträchtigt.
1 g Creme enthält arzneilich wirksamer Bestandteil: 0,05 g Dexpanthenol; sonstige Bestandteile: Methyl- 4- hydroxybenzoat, Propyl- 4- hydroxybenzoat (Parabene), Polyethylen- dickflüssiges Paraffin (5:95), Sorbitansesquioleat, Hartparaffin, Natriumedetat, gereinigtes Wasser.
Mittel zur Unterstützung der Wundheilung
| Menge: 1 Gramm | |
| Dexpanthenol | 50 mg |
Abanta Pharma GmbH
Anschrift: Reichsstr. 78
Ort: 58840 Plettenberg
Land: DE
Telefon: +49 2391 95191 98
E-Mail: bestellung@abanta-pharma.de
Alternative E-Mail: info@abanta-pharma.de
Website: www.abanta-pharma.com
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