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Vorsorgeuntersuchungen für Schulkinder und Jugendliche

Viele Eltern sind mit den U-Untersuchungen (U1 bis U9) vertraut. Doch wissen viele nicht, dass es zusätzlich noch die U-Untersuchungen U10 und U11 gibt sowie die so genannten Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2. Diese Vorsorgechecks sind die letzte Möglichkeit den allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder vom Arzt überprüfen zu lassen.

In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  1. Welchen Zweck haben Vorsorgeuntersuchungen?
  2. U-Untersuchungen
  3. J-Untersuchungen
    1. J1
    2. J2
  4. Letzte Möglichkeit für Eltern
  5. Schutzimpfungen für Groß und Klein

Untersuchungen dienen der Erkennung von körperlichen & geistigen Beeinträchtigungen

Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sollen dabei helfen, körperliche und geistige Behinderungen sowie Störungen der sozialen Entwicklung rechtszeitig zu erkennen und dementsprechend zu behandeln. Folgende Untersuchungen werden unterschieden:

U-Untersuchungen - Zehn Früherkennungschecks ab der Geburt

Diese zehn Früherkennungschecks werden von Geburt an bis zum Alter von 6 Jahren durchgeführt und von jeder gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Dazu erhalten die Eltern gleich zu Beginn (im Krankenhaus oder vom Kinderarzt) ein Untersuchungsheft, indem genau aufgelistet wird, wann welche Vorsorgeuntersuchungen an der Reihe sind. U-Untersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Babys und Kleinkindern (vor allem solche, welche eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden), möglichst schnell erkannt und damit auch frühzeitig behandelt werden. Außerdem helfen diese Kindervorsorgeuntersuchungen dabei, Fälle von Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder Verwahrlosung zu erkennen bzw. vorzubeugen.

U10 und U11 für Schulkinder werden nicht von allen Krankenkassen erstattet
Zudem gibt es noch zweit weitere U- Untersuchungen, die U10 (7 - 8 Jahre) und die U11 (9 - 10 Jahre), welche wiederum eventuelle Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen wie etwa eine Lese-Rechtschreibschwäche oder ADHS aufzeigen sollen. Allerdings werden diese beiden Vorsorgeuntersuchungen nicht von jeder Krankenkasse bezahlt.

J-Untersuchungen - Für Schulkinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren

Die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2 sind für Schulkinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren. Dabei werden die körperliche und sexuelle Entwicklung sowie Haltungsstörungen untersucht. Zusätzlich bekommen sie Informationen zur Drogenprävention und Empfängnisverhütung. Auch der Impfstatus wird hier noch mal überprüft und ggf. aufgerüstet.

J1 (12-14 Jahre)

Die J1-Untersuchung kann entweder ein Kinderarzt, Jugendarzt oder Hausarzt durchführen. Hierbei wird besonders auf Auffälligkeiten in der seelischen, sexuellen und schulischen Entwicklung, Verhaltensstörungen, bestehende chronische Erkrankungen und gesundheitsgefährdendes Verhalten (wie Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum) geachtet. Im Zentrum der körperlichen Untersuchung stehen vor allem: die Erhebung der Körpermaße (Bestimmung von Körperhöhe und -gewicht), Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung (Unter- und Übergewicht, Klein- und Großwuchs), Auffälligkeiten des Skelettsystems (Haltungsanomalien), verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung, Erkrankungen der Organe (Hals-, Brust- und Bauchorgane) und arterielle Hypertonie (Bluthochdruck).

Impfstatus wird aufgefrischt bzw. vervollständigt
Des Weiteren werden die Motorik und der Impfstatus erfasst. Der Arzt kann bisher fehlende Impfungen durchführen oder bereits erfolgte auffrischen. Zusätzlich beinhaltet die J1 ein Gespräch über Empfängnisverhütung, Aids-Vorbeugung, Drogenprävention, Nikotinkonsum, Lebens- und Essgewohnheiten, familiäre Konflikte sowie schulische Probleme.

J2 (16-18 Jahre)

Die letzte Vorsorgeuntersuchung befasst sich mit folgenden Schwerpunkten: Diabetes-Vorsorge, Strumaprophylaxe (Vorbeugung einer Schilddrüsenvergrößerung), Erkennen und Behandlungseinleitung von Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen sowie Haltungsstörungen. Zudem erhält der Jugendliche eine begleitende Beratung bei der Berufswahl. Allerdings ist die J2 keine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung. Dennoch übernehmen einige Krankenkassen die Kosten.

Letzte Möglichkeit für Eltern den Gesundheits- & Entwicklungsstand zu überprüfen

Für Eltern sind die Jugendgesundheitsuntersuchungen J1 und J2 die letzte Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungsstand ihrer Kinder vom Arzt überprüfen zu lassen. Eine elterliche Begleitung zur Untersuchung ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Die Eltern sollten sich lieber später beim Arzt über das Untersuchungsergebnis informieren. Häufig wird auch schon bei der Terminabsprache ein Fragebogen für zu Hause mitgegeben, welcher dann gemeinsam (mit Kind und Eltern) ausgefüllt werden kann.

Wichtige Schutzimpfungen für Groß und Klein

Schutzimpfungen gehören grundsätzlich zu den Leistungen der Krankenkassen. Auch für bestimmte Reiseimpfungen übernehmen einige Krankenkassen die Kosten. Hier ein kleiner Überblick über die Regelimpfungen für Säuglinge, Babys, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche:

  • Hepatitis B
  • Diphtherie
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Pneumokokken
  • Meningokokken
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Haemophilus influenzae Typ B (Hib-Impfung)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken (Varizellen)
  • Humane Papillomaviren – HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (nur für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren)

In ausgewiesenen Risikogebieten (mit Zecken) wird zusätzlich eine Impfung gegen FSME (Frühsommermeningitis) empfohlen und von den Kassen erstattet.

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