Schloss-Apotheke MARKT Markt 29 57072 Siegen Tel: 0271 53306 E-Mail: kontakt@schlossapo24.de
– Öffnungszeiten anzeigen
Hoher Kontrast

Vorsorgeuntersuchungen für Babys und Kinder

Hierbei handelt es sich um die so genannten U-Untersuchungen, welche Aufschluss darüber geben, ob das Kind sozial, körperlich und geistig der altersmäßigen Entwicklung entspricht oder ob mögliche Störungen vorliegen, die daraufhin behandelt werden können. Diese 10 bzw. 14 Vorsorgeuntersuchungen werden mittlerweile von fast allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

  1. 10 Vorsorgeuntersuchungen für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr
  2. Gelbes U-Heft
  3. Was beinhalten die U-Untersuchungen?
  4. U1
  5. U2
  6. U3
  7. U4
  8. U5
  9. U6
  10. U7
  11. U7a
  12. U8
  13. U9
  14. U10
  15. U11
  16. J1
  17. J2
  18. Vorsorgeuntersuchungen geben den Eltern Sicherheit

10 Vorsorgeuntersuchungen für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr

Für jedes Kind sind von der Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres insgesamt zehn Untersuchungen vorgesehen, wovon der Großteil in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes durchgeführt wird. Bei den U-Untersuchungen handelt es sich um gesetzlich festgelegte Pflichtleistungen der Krankenkasse, die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass jedes Kind einen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen hat und diese von der Krankenkasse bezahlt werden, sofern die jeweiligen Untersuchungen auch in dem dafür vorgesehenen Zeitraum stattfinden.

Gelbes U-Heft hält alle wichtigen Ergebnisse fest

Die Ergebnisse einer jeder U-Untersuchung (U1 bis U9) werden vom Kinderarzt in einem Kinder-Untersuchungsheft, dem so genannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Dieses Heft erhalten die Eltern mit der Geburt ihres Kindes und sollte gut aufbewahrt werden.

Um möglichst früh Entwicklungsstörungen oder Tendenzen dahingehend festzustellen, werden die ersten U-Untersuchungen in sehr kurzen Abständen durchgeführt. Die ersten sechs Untersuchungen finden bereits im 1. Lebensjahr statt.

Inhalt der U-Untersuchungen: Körpergröße, -gewicht und Organuntersuchung

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass bei jeder Untersuchung die Messung der Körperlänge und des Kopfumfangs erfolgt. Darüber hinaus wird das Körpergewicht ermittelt, was daraufhin alles in einem Kurvendiagramm festgehalten wird. Des Weiteren werden die inneren Organe des Kindes abgehört und abgetastet. Schließlich erfolgt noch eine Untersuchung der Baby- beziehungsweise Kinderhaut.

Arzt orientiert sich an bestimmten Meilensteinen der Entwicklung

Auf Grund der Tatsache, dass sich jedes Kind individuell entwickelt und verschiedene Entwicklungsstufen früher oder später erreicht, fällt eine konkrete Einschätzung über den Entwicklungsstand oft schwer. Deshalb orientiert sich der behandelnde Arzt bei jeder Untersuchung an bestimmten Meilensteinen der Entwicklung. Wenn diese nicht erreicht wurden, wird anhand des Gesamtbildes beurteilt, ob zusätzliche Untersuchungen oder Maßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus ist es für den Arzt wichtig, etwas über die Krankengeschichte der Familie zu erfahren (ob Krankheiten wie beispielsweise Allergien vorliegen und somit vererbt werden können).

Auch eine Grundimmunisierung wird vorgenommen

Gemäß den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) werden die Kinder während den U-Untersuchungen geimpft, um so eine Grundimmunisierung gegen häufige Kinderkrankheiten zu entwickeln.

Alle U-Untersuchungen im Überblick:

U1 - Direkt nach der Geburt

Die erste Untersuchung findet bereits direkt nach der Geburt des Babys statt. Den zentralen Kern dieser Untersuchung bildet der so genannte Apgar-Test, welcher Aufschluss über die Atmung, den Puls, die Reflexe beim Absaugen sowie die Hautfarbe und den Muskeltonus gibt.  

Größe, Gewicht und Fehlbildungen werden festgestellt
Darüber hinaus erfolgt wie bei allen weiteren Untersuchungen die Ermittlung der Größe und des Körpergewichts. Das Neugeborene wird zudem auf Fehlbildungen untersucht.

U2 - Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag

Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erfolgt die zweite Untersuchung noch im Krankenhaus oder, wenn Mutter und Kind bereits zu Hause sind, bei einem Kinderarzt. Bei dieser Untersuchung werden sowohl die Motorik beurteilt als auch Organe wie Herz und Lunge abgehört. Des Weiteren wird das Sehvermögen überprüft und anhand des so genannten „Wäscheleinen-Phänomens“ (der Säugling sollte sich dazu an beiden Zeigefingern oder Daumen ‚in die Luft heben‘ lassen) Aussagen zur Beweglichkeit der Gelenke sowie dem Reflexverhalten getroffen. Anhand eines Stoffwechseltests, bei dem etwas Blut aus der Ferse des Säuglings entnommen wird, kann der Arzt dahingehend eventuelle Hormon- oder Stoffwechselstörungen feststellen.

Rachitis-Vorbeugung durch die Gabe von Fluor und Vitamin D
Zudem hinzufügend ist auch die Rachitis-Vorbeugung Bestandteil dieser Untersuchung, denn gewöhnlich wird, wenn notwendig, die Gabe von Fluor und Vitamin D zur Rachitis- und Kariesprophylaxe empfohlen. Dieser Aspekt spielt besonders für Frühgeborene eine wichtige Rolle.

U3 - Zwischen der 4. und 6. Lebenswoche

Die dritte Untersuchung des Neugeborenen ist zwischen der 4. und 6. Lebenswoche vorgesehen. Diese ist besonders wichtig, da hier eine Vielzahl von Krankheiten und Störungen oder Fehlbildungen festgestellt werden kann. Es erfolgt eine Ultraschalluntersuchung zur Überprüfung der Hüftgelenksentwicklung (eine sogenannte Hüftsonografie). Bei einer auftretenden Störung kann diese durch eine Hüftschale oder breites Wickeln therapiert werden. Verschiedene und wichtige Reflexe wie etwa die Reaktion auf Geräusche sowie das Folgen von Bewegungen mit dem Kopf werden zudem überprüft. Außerdem erfolgen wieder eine Untersuchung der Organe und ein Informationsgespräch zur Ernährung des Babys.

U4 - Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat

Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat findet die vierte Untersuchung statt. Auch hier werden das Bewegungsverhalten sowie die motorische Entwicklung überprüft. Der Kinderarzt untersucht zudem die Reaktion des Babys auf optische und akustische Reize, denn dadurch können Rückschlüsse auf die Gehirnentwicklung, aber auch auf das Hör- und Sehvermögen gezogen werden.

Beginn der Grundimmunisierung durch Impfungen
Für gewöhnlich beginnt mit der vierten Untersuchung die Impfroutine, obwohl das Impfen (Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b (Hib) sowie Hepatitis B und Pneumokokken) häufig schon in der 9. Lebenswoche des Säuglings empfohlen wird. Wurde bereits in dieser Woche geimpft, kann die zweite Impfung bei dieser Untersuchung durchgeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die erneute Untersuchung der Hüfte auf mögliche Fehlstellungen, denn in diesem Alter können Störungen noch korrigiert werden. Darüber hinaus berät der behandelnde Arzt die Eltern bei der Umstellung auf Beikost.

U5 - Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat

Die fünfte Untersuchung zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat des Babys umfasst die erneute Überprüfung des Entwicklungsstands. Das Kind sollte nun in der Lage sein, mitunter erste Laute von sich zu geben und sich von dem Bauch auf den Rücken zu drehen. Daneben testet der Kinderarzt das Hör- und Sehvermögen des Babys. Hier geht es vor allem darum, die Augenstellung des Babys zu beurteilen oder zu überprüfen, ob das Kind Blickkontakt hält. Außerdem werden der Greifreflex (Kind gibt Gegenstände von einer Hand in die andere oder greift gezielt nach etwas) und die Körperhaltung (Gleichgewicht) eingehend untersucht. Des Weiteren erfolgt eine Untersuchung der Organe. Zudem werden die Funktion des Gehirns und die Beweglichkeit des Kindes überprüft. Der Arzt berät die Eltern hinsichtlich der Mundhygiene und zahnschonenden Ernährung.

Erste Grundimmunisierung abgeschlossen
Bezüglich der Impfungen ist zu bemerken, dass, sofern alle im vorgegebenen Zeitraum verabreicht wurden, bis zum 5. Lebensmonat alle drei Impfungen der Grundimmunisierung (Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b (Hib) sowie Hepatitis B und Pneumokokken) durchgeführt wurden. Etwa zwei Wochen nach der letzten Impfung ist das Kind sicher gegen diese Krankheiten geschützt.

U6 - Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat

Bei der U6 handelt es sich um die letzte Vorsorgeuntersuchung im ersten Lebensjahr, welche zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat stattfindet. Hier wird besonders der Körperkoordination sowie der Sprachentwicklung eine wichtige Bedeutung zugesprochen. Der Nachwuchs sollte nun in der Lage sein, mitunter Folgendes zu bewerkstelligen: sicheres Krabbeln, sich aus der Rückenlage mit Hilfe von Gegenständen oder Möbeln alleine aufrichten, freies Sitzen mit geradem Rücken und lockeren Beinen, sich zum Stehen selbstständig an Möbeln hochziehen, einzelne Schritte an beiden Händen gehalten, einfache Aufforderungen befolgen oder durch Unterbrechung der Fähigkeit auf Verbote reagieren. Zudem sind auch einfache und doppelsilbige Laute wie ‚Mama‘ oder ‚Papa‘ möglich.

Auffrischungsimpfung und Lebendimpfungen sind an der Reihe
Ab dem 11. Lebensmonat wird mit der Gabe der Lebendimpfungen gegen Mumps, Masern und Röteln sowie Windpocken begonnen. Zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat beziehungsweise sechs Monate nach der letzten Grundimmunisierungs-Impfung erfolgt eine Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b (Hib) sowie Hepatitis B und die vierte Impfung gegen Pneumokokken. Eine Impfung gegen Meningokokken wird ab der Vollendung des ersten Lebensjahres empfohlen.

U7 - Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat

Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat erfolgt die siebte Untersuchung. Hier überprüft der Arzt die Körperbeherrschung und Bewegungen des Kindes (kann es mit einseitigem Festhalten eine Treppe hinaufsteigen und sicher laufen). Darüber hinaus hat die Sprachfähigkeit des Kindes oberste Priorität. Es sollte in diesem Alter in der Lage sein, mindestens zehn Wörter zu sprechen und zwei Worte sinnvoll miteinander zu kombinieren. Des Weiteren sollte der Sprachumfang insgesamt bei etwa 250 Wörtern liegen. Zudem wird auch überprüft, ob der Sprössling einfache Gegenstände zuordnen kann und kleine Anweisungen befolgt. Abschließend werden die Milchzähne und deren regelmäßiges Putzen überprüft.

Abschließen der ersten vollständigen Impfserie
Die Wiederholungsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln sowie gegen Windpocken wird meistens im Alter von 15 Monaten durchgeführt und kann frühestens vier bis sechs Wochen nach der Erstimpfung verabreicht werden. Alle noch nicht durchgeführten Impfungen können bei dieser Untersuchung vorgenommen werden, so dass zu diesem Zeitpunkt die erste vollständige Impfserie gegen zehn Krankheiten, welche zum Tode oder zu Behinderungen führen können, abgeschlossen wird.

U7a - Zwischen dem 34. Und 36. Lebensmonat (mit 3 Jahren)

Zwischen der U7 sowie U8 gibt es seit dem Jahre 2006 die U7a. Da der zeitliche Abstand zwischen der siebten und achten Untersuchung sehr groß war, wurde die U7a zwischen dem 34. Und 36. Lebensmonat, sprich am Ende des 3. Lebensjahres eingeführt. Daraus resultiert, dass jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr regelmäßig mindestens einmal im Jahr untersucht wird.

Sprachentwicklung wird kontrolliert
Bei dieser Untersuchung beurteilt der Arzt die Sprachentwicklung und das Sprachvermögen sowie Seh- und Hörstörungen, aber auch mögliches Übergewicht, Verhaltensstörungen oder Fehlstellungen im Kiefer- und Zahnbereich.

U8 - Zwischen 3 ½ und 4 Jahren

Für Kinder zwischen 3 ½ und 4 Jahren gehört die U8 zur weiteren Untersuchung. Hierbei spielt vor allem die Überprüfung von Haltungsfehlern, Muskelschwächen sowie das Sozial- und Kontaktverhalten, aber auch die körperliche Geschicklichkeit eine zentrale Rolle.

Sehtest und Sprachentwicklung stehen im Vordergrund
Zudem werden umfangreiche Sehtests durchgeführt, denn spätestens jetzt sollte das Kind eine Sehschärfe von 100% erreicht haben. Hinsichtlich der Sprachentwicklung wird ermittelt, ob das Kind in ganzen Sätzen spricht und die Sprache verständlich ist. Des Weiteren erfolgt bei der U8 auch eine internistische Untersuchung, die Hinweise auf mögliche Störungen der Schilddrüse und Niere sowie Harnwegsinfektionen oder auch Herzfehler geben kann.

U9 - Zwischen 5 und 5 ½ Jahren

Zwischen 5 und 5 ½ Jahren erfährt das Kind die letzte Untersuchung, die auch als Vorschuluntersuchung bezeichnet wird. Diese soll eine erste Einschätzung hinsichtlich der Schulreife des Kindes geben. Dazu werden die geistige und körperliche Entwicklung sowie das Sprechen untersucht. In diesem Alter sollte das Kind in der Lage sein, bis zehn zu zählen und den eigenen Name sowie die Adresse wissen. Zudem kann es über Erinnerungen aus der Familie oder dem Kindergarten berichten und verschiedene zeichnerische Vorlagen nachmalen. Mit Hilfe dieser Untersuchung können vorhandene Fehlfunktionen der Sinnesorgane noch vor der Einschulung erkannt und behandelt werden. Bei der U9 sollten außerdem fehlende Impfungen vervollständigt und Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten gegeben werden.

Weitere Vorsorgeuntersuchungen

Neben den üblichen Früherkennungsuntersuchungen gibt es noch vier weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, deren Kosten jedoch von einigen gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden:

U10 - Zwischen 7 bis 8 Jahren

Diese Untersuchung erfolgt im Alter von 7 bis 8 Jahren und soll Aufschluss darüber geben, ob eventuelle Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen wie etwa eine Lese-Rechtschreibschwäche oder ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) vorliegen.

U11 - zwischen 9 und 10 Jahren

Bei der Untersuchung der Kinder zwischen 9 und 10 Jahren überprüft der behandelnde Arzt, ob mögliche Schwächen bezüglich der Schulleistung oder Störungen hinsichtlich des Verhaltens und der Sozialisation vorliegen. Zudem werden Mundanomalien sowie Kiefer- oder Zahnfehlstellungen untersucht.

J1 - Jugendgesundheitsuntersuchung mit 13 Jahren

Im Alter von 13 Jahren wird die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) durchgeführt. Hier haben die Eltern letztmalig die Gelegenheit, den Entwicklungs- und Gesundheitsstand ihres Kindes vom Kinderarzt überprüfen zu lassen. Bei dieser Untersuchung liegt das Augenmerk hauptsächlich darauf, anhand eines intensiven und ausführlichen Gesprächs, die psychische Verfassung des Kindes zu beurteilen. Dabei geht es zum einen um Themen wie Rauchen oder Sexualkontakte und zum anderen um die Klärung pubertärer Probleme. Außerdem ist auch die Überprüfung der Haltung und der Skelettentwicklung sowie die Feststellung möglicher Bewegungsdefizite Bestandteil der Untersuchung. Abschließend werden die bisher durchgeführten Impfungen überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt/erneuert oder nachgeholt.

J2 - Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen 16 und 17 Jahren

Die J2 wird bei Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren durchgeführt. Dabei liegen die Schwerpunkte sowohl in der Beurteilung von Störungen hinsichtlich der Sexualität und Pubertät als auch in den Untersuchungen orthopädischer und internistischer Natur. Weiterhin erfolgen auch eine Diabetes-Vorsorge und Betrachtungen für mögliche Verhaltensstörungen.

Vorsorgeuntersuchungen geben Eltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorsorgeuntersuchungen auch Gelegenheit für die Eltern bieten, Fragen zu stellen. Bestehen auf Seiten der Eltern Sorgen oder Ängste, ist der Kinderarzt dafür da, diese aus dem Weg zu räumen und im Falle von Störungen in der Entwicklung sowohl körperlicher als auch geistiger Natur hilfreiche Therapien anzuwenden. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger, zumindest an allen kostenfreien U-Untersuchungen regelmäßig teilzunehmen, um immer genau über den Entwicklungsstand des Kindes informiert zu sein. Dennoch sei erwähnt, dass sich jedes Kind individuell entwickelt. Von daher muss kein Grund zur Sorge bestehen, wenn es die aufgeführten körperlichen und geistigen Fähigkeiten im angegebenen Zeitraum bei den jeweiligen Untersuchungen nicht gleich einwandfrei beherrscht. Manche Kinder erlernen einige Sachen eben schneller als andere, was aber absolut nichts bedeuten muss.

Interessante Themen für Sie

Ratgeber Vorsorgeuntersuchungen für Schulkinder und Jugendliche

Viele Eltern sind mit den U-Untersuchungen (U1 bis U9) vertraut. Doch wissen viele nicht, dass es zu...

Für diese Funktion benötigen Sie ein aktuelles Betriebssystem (mind. Android 7 oder iOS/ipadOS 15)

App-Icon
Jetzt App herunterladen