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Ab 15. Dezember 2020 - kostenfreie FFP2-Schutzmasken für Risikopatienten

Ab 15. Dezember 2020 - kostenfreie FFP2-Schutzmasken für Risikopatienten

Rund 400 Millionen Atemschutzmasken werden Risikopatienten zum Schutz vor dem Coronavirus ab dem 15. Dezember in ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Wie und wo Sie die Masken erhalten und wer zur Risikogruppe gehört, lesen Sie hier!

Wer hat Anspruch auf eine kostenfreie bzw. vergünstigte FFP2-Atemschutzmaske?

In Deutschland zählen rund 27 Millionen Menschen zu Risikogruppen. Dazu gehören:

  • Menschen über 60 Jahre
  • Menschen mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
  • Menschen mit Asthma bronchiale
  • Menschen mit chronischer Herzinsuffizienz
  • Menschen mit chronischer Niereninsuffizienz
  • Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2
  • Menschen mit einer Krebserkrankung oder einer Chemotherapie
  • Menschen mit einer zerebrovaskulären Erkrankung (Schlaganfall)
  • Menschen, bei denen eine Organ- oder Stammzellentransplantation stattgefunden hat
  • Frauen, bei denen eine Risikoschwangerschaft vorliegt

15 FFP2-Masken pro Person für den gesamten Winter 2020/2021

Jeder Risikopatient erhält fünfzehn FFP2-Atemschutzmasken:

  • 3 im Zeitraum vom 15. bis 06. Januar 2021
  • 6 Masken vom 1. Januar bis 28. Februar 2021
  • 6 weitere vom 16. Februar bis 15. April 2021

Kosten der FFP2-Masken: erst kostenfrei, dann vergünstigt

Jeder Risikopatient erhält die ersten drei FFP2-Masken kostenfrei. Für die weiteren zwölf Masken muss ein geringer Eigenanteil aufgewendet werden. Je 6er-Pack werden 2 Euro direkt an die Apotheke vor Ort bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Abgabe der FFP2-Masken in jeder Apotheke

Vom 15. bis 06. Januar 2021

Die ersten drei Masken können Risikopatienten ohne ärztliches Attest in einer Apotheke erhalten. Idealerweise gehen Sie in Ihre „Stamm-Apotheke“. Diese kennt bereits Ihre vorliegende chronische Erkrankung. Ansonsten ist die Vorlage des Personalausweises oder eine glaubhafte Angabe, zu welcher Risikogruppe Sie gehören, notwendig.

Vom 1. Januar bis 15. April 2021

Ab Januar überprüfen die Krankenkassen automatisch, welche Personen zu den Risikogruppen gehören. Diese erhalten von ihrer Krankenkasse dann fälschungssichere Coupons, gegen deren Vorlage in der Apotheke weitere 2x6 Masken ausgehändigt werden (im Zeitraum 01.01.-28.02.und 16.02.-15.04.). In Regel müssen Sie sich nicht mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Coupons werden ohne Weiteres an Sie verschickt. Sollten Sie jedoch irrtümlicherweise keine Coupons erhalten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Hinweis:

Die FFP2-Masken können ggf. unterschiedlich verpackt sein. Sollte in der Apotheke keine Packungseinheit mit der jeweils abzugebenden Menge an Masken vorrätig sein, darf die Apotheke diese aus größeren Packungseinheiten entnehmen und neu verpacken. Die Schutzwirkung der Masken wird dabei jedoch nicht beeinträchtigt. Bei jeder Abgabe liegt den Masken eine Gebrauchsanleitung des Herstellers bei.

Verschiedene Maskentypen sind möglich

Laut Verordnungsentwurf müssen „partikelfiltrierende Halbmasken“ ausgegeben werden. Diese müssen nicht zwangsläufig alle das „FFP2-Siegel“ mit CE-Kennzeichen und nachfolgender vierstelliger Prüfnummer haben. Es sind auch Masken mit folgender Kennzeichnung erlaubt:

  • N95-Masken mit der Kennzeichnung NIOSH-42CFR84
  • P2-Masken mit der Kennzeichnung AS/NZS 1716-2012
  • DS2-Masken mit der Kennzeichnung JMHLW-Notification 214, 2018
  • KN95-Masken (mit Bescheinigung der Marküberwachungsbehörde)

Sicherheit: FFP2-Masken bieten keinen 100% Schutz!

Zwar sind die FFP2-Masken sehr gut und filtern Aerosole und größere Partikel besonders wirksam. Jedoch bieten sie keinen 100-prozentigen Schutz vor Viren. Daher ist es trotz FFP2-Maske weiterhin nötig, geltende Kontaktbeschränkungen sowie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (AHA + L) einzuhalten.

 

Stand: 21.12.2020

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